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öffentliche Beglaubigung

См. также в других словарях:

  • Öffentliche Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliche Beglaubigung — für die Gültigkeit verschiedener ⇡ Rechtsgeschäfte vorgeschriebene Form. Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift von einem ⇡ Notar beglaubigt sein (§ 129 BGB). Nach Landesrecht sind ausnahmsweise auch andere Behörden… …   Lexikon der Economics

  • Beglaubigung — ⇡ öffentliche Beglaubigung …   Lexikon der Economics

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung * * * Be|glau|bi|gung 〈f. 20〉 das Beglaubigen ● die Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten * * * Be|glau|bi|gung, die; , en: 1. das B …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Urkunden — von einer öffentlichen Behörde (z.B. ⇡ Gericht) oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (z.B. ⇡ Notar, ⇡ Gerichtsvollzieher) befugterweise in der vorgeschriebenen Form aufgenommene ⇡ Urkunden. Ö.U. begründen i.Allg. vollen ⇡… …   Lexikon der Economics

  • öffentliche Beurkundung — Beurkundung eines ⇡ Rechtsgeschäfts durch den ⇡ Notar oder andere Urkundspersonen. Bundeseinheitliche Regelung durch das Beurkundungsgesetz vom 28.8.1969 (BGBl I 1513) m.spät.Änd. mit dem Grundsatz, dass vorwiegend nur noch die Notare als die… …   Lexikon der Economics

  • Beglaubigung — (neulat. Fidemation, Vidimation), der Akt, wodurch eine hierzu befugte Behörde oder öffentliche Person (Gericht, Gesandter, Konsul, Notar) die Richtigkeit einer Tatsache in amtlicher Form und von Amts wegen bezeugt. Die Hauptfälle der B. sind die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigte Kopie — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstsiegel — Geprägtes Dienstsiegel (Notar in Bayern) Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die… …   Deutsch Wikipedia

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